


Jetzt kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Nichtraucher-Behandlung steuerfrei bezahlen.
Seit dem 1.1.2009 ist das Jahressteuergesetz 2009 in Kraft. Ein Punkt ist die betriebliche Gesundheitsförderung. So heißt es im Gesetz: Leistungen bzw. Zuschüsse des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind unter weiteren Voraussetzungen jährlich bis 500,- Euro je Arbeitnehmer steuerfrei. Darunter fallen z.B. Kurse für Rückengymnastik, zur gesunden Ernährung, Suchtprävention, Stressbewältigung usw.
Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für Sportvereine oder ein Fitnessstudio.
Rauchen ist laut WHO eine Sucht. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, aber auch ich kann Aufklärungsarbeit leisten.
Das Jahressteuergesetz finden Sie hier.
Jetzt gibt es keine Ausreden mehr warum Sie nicht mit dem Rauchen aufhören können.
Fast jeder Raucher möchte mit dem Rauchen aufhören, doch alleine schafft er es nicht.
Kein Mittel hilft sanfter und schneller als Hypnose, um mit dem Rauchen Schluss zu machen.
Durch Hypnose haben über 95% meiner Patienten erfolgreich mit dem Rauchen aufgehört.
Darum werde ich von führenden Ärzten empfohlen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern SIe nicht, mich anzurufen.
Sie können nur gewinnen!
Ihr Harald K. Markus